Art. 3 32022D1920BESCHLUSS (EU) 2022/1920 DER KOMMISSION vom 26. Januar 2022 über die staatliche Beihilfe SA.59974 — 2021/C (ex 2020/N, ex 2020/PN), die Rumänien zugunsten von Complexul Energetic Oltenia SA teilweise durchgeführt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 553) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien unterrichtet die Kommission binnen zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses über die im Sinne dieses Beschlusses eingeleiteten Maßnahmen.
Art. 5 Abs. 1 32024D1675BESCHLUSS (EU) 2024/1675 DER KOMMISSION vom 16. Februar 2024 über die staatliche Beihilfe SA.62829 (2023/C) Rumäniens zugunsten der Blue Air Aviation SA (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 910) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen:
Art. 5 Abs. 1 32019D0293BESCHLUSS (EU) 2019/293 DER KOMMISSION vom 8. November 2018 über die staatliche Beihilfe SA.43785 (2018/C) (ex 2015/PN, ex 2018/NN) Rumäniens für die Umstrukturierung von Complexul Energetic Hunedoara (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 7308) (Nur die rumänische Fassung ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen:
Art. 6 Abs. 1 32020D1012BESCHLUSS (EU) 2020/1012 DER KOMMISSION vom 24. Februar 2020 über die von Rumänien teilweise durchgeführte staatliche Beihilfe SA.48394-2018/C (ex 2017/N) zugunsten des staatlichen Uranunternehmens (CNU) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 1069) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen:
Art. 4 Abs. 1 32015D1470BESCHLUSS (EU) 2015/1470 DER KOMMISSION vom 30. März 2015 über die von Rumänien durchgeführte staatliche Beihilfe SA.38517 (2014/C) (ex 2014/NN) — Schiedsspruch vom 11. Dezember 2013 in der Sache Micula/Rumänien (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 2112) (Nur der rumänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Rumänien übermittelt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieses Beschlusses die folgenden Informationen: