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Die MFA-III enthielt eine gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, in der sich die Kommission verpflichtete, angesichts der finanziellen Herausforderungen und der außergewöhnlichen Umstände, mit denen Jordanien konfrontiert war, gegebenenfalls einen neuen Vorschlag zur Ausweitung und Erhöhung der Makrofinanzhilfe für Jordanien zu unterbreiten, sofern die üblichen Voraussetzungen für diese Art von Unterstützung, einschließlich ihres Ausnahmecharakters, der politischen Vorbedingungen, der Komplementarität, der Auflagenbindung und der Haushaltsdisziplin sowie einer aktualisierten Bewertung des externen Finanzierungsbedarfs Jordaniens durch die Kommission, erfüllt wurden.
Der Beschluss (EU) 2016/2371 enthielt eine gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, in der sich die Kommission…
Da in der Zahlungsbilanz Jordaniens noch eine erhebliche Außenfinanzierungslücke verbleibt, die die vom IWF und anderen multilateralen Einrichtungen zur…
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die in Artikel 4 Absatz 3 Unterabsatz 1 genannten Auflagen weiterhin erfüllt sind, darunter auch, ob die…
Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die in Artikel 4 Absatz 3 genannten Auflagen weiterhin erfüllt sind, darunter auch, ob die…
Da in der Zahlungsbilanz Jordaniens eine Finanzierungslücke bleibt, die die vom IWF und anderen multilateralen Einrichtungen zur Verfügung gestellten Mittel…
Die Höhe der Makrofinanzhilfe der Union sollte auf der Grundlage einer umfassenden quantitativen Bewertung des verbleibenden Außenfinanzierungsbedarfs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.