Erwägungsgrund 10 32025D0819BESCHLUSS (EU) 2025/819 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
In Bezug auf Regel 2.2.b., in der die Teilnehmer aufgeführt sind, die keine Mitglieder des Ausschusses sind, sollte die Bezugnahme auf die Union gestrichen…
Erwägungsgrund 10 32024D1680BESCHLUSS (EU) 2024/1680 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
In Bezug auf die Geschäftsordnung sollte die Bezugnahme auf die Union aus der Liste der Teilnehmer, die keine Mitglieder des Ausschusses sind, gestrichen…
Erwägungsgrund 10 32024D1669BESCHLUSS (EU) 2024/1669 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
In Bezug auf die Geschäftsordnung sollte die Bezugnahme auf die Union aus der Liste der Teilnehmer, die keine Mitglieder des Ausschusses sind, gestrichen…
Erwägungsgrund 34 32019L1151RICHTLINIE (EU) 2019/1151 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132 im Hinblick auf den Einsatz digitaler Werkzeuge und Verfahren im Gesellschaftsrecht (Text von Bedeutung für den EWR)
Um die Kohärenz mit dem Unionsrecht und dem nationalen Recht zu gewährleisten, ist es notwendig, die Bestimmung über den Kontaktausschuss, der nicht mehr…
Erwägungsgrund 4 32016D0565BESCHLUSS (GASP) 2016/565 DES RATES vom 11. April 2016 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Ferner liegen keine Gründe mehr dafür vor, zwei Personen weiterhin auf der im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP enthaltenen Liste der Personen und…
Erwägungsgrund 4 32025D0918BESCHLUSS (EU) 2025/918 DER KOMMISSION vom 20. Mai 2025 zur Änderung des Anhangs der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik San Marino
Einige Rechtsakte und Vorschriften der Union sind nicht mehr relevant und sollten daher aus dem Anhang gestrichen werden; gleichzeitig hat die Union andere…