Erwägungsgrund 12 32025D0819BESCHLUSS (EU) 2025/819 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union zu dem vorgesehenen Rechtsakt sollte künftige Standpunkte zur Geschäftsordnung in Bezug auf andere Übereinkommen des Europarats oder…
Erwägungsgrund 12 32024D1669BESCHLUSS (EU) 2024/1669 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf Aspekte, die die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen, Asyl und das Verbot der Zurückweisung betreffen, im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im Ausschuss sollte künftige Standpunkte zur Geschäftsordnung in Bezug auf andere Übereinkommen des Europarats oder Abkommen der Union…
Erwägungsgrund 12 32024D1680BESCHLUSS (EU) 2024/1680 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Bezug auf Änderungen der Geschäftsordnung des Ausschusses zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union im Ausschuss sollte künftige Standpunkte zur Geschäftsordnung in Bezug auf andere Übereinkommen des Europarats oder Abkommen der Union…
Erwägungsgrund 11 32025D0818Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, keine Einwände gegen die Annahme des vorgesehenen Rechtsakts zu erheben.
Erwägungsgrund 11 32025D0819BESCHLUSS (EU) 2025/819 DES RATES vom 28. April 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Ausschuss der Vertragsparteien des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt hinsichtlich der Änderung der Geschäftsordnung des Ausschusses in Bezug auf Angelegenheiten, die die Organe und die öffentliche Verwaltung der Union betreffen, zu vertretenden Standpunkt
Der Standpunkt der Union sollte daher darin bestehen, keine Einwände gegen die Annahme des vorgesehenen Rechtsakts zu erheben.
Erwägungsgrund 6 32015D0201BESCHLUSS (EU) 2015/201 DES RATES vom 27. Januar 2015 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Unterausschüssen „Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Fragen“, „Zoll“ und „Geografische Angaben“ bezüglich der Annahme von Beschlüssen über die Geschäftsordnungen der besagten Unterausschüsse zu vertreten ist
Es ist daher angezeigt, den Standpunkt der Union bezüglich der Geschäftsordnungen festzulegen, die sich die besagten Unterausschüsse geben sollen —