Erwägungsgrund 2 32025D0085
Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/385 sollte jener Beschluss bis zum 20. Januar 2026 verlängert werden.
Auf Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2024/385 sollte jener Beschluss bis zum 20. Januar 2026 verlängert werden.