Erwägungsgrund 1 32025D0866
Nach Artikel 47 Absatz 1 und Artikel 52 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1727 des Europäischen Parlaments und des Rates kann Eurojust auf der Grundlage einer Kooperationsstrategie eine Zusammenarbeit mit Drittstaatsbehörden knüpfen und unterhalten.