Erwägungsgrund 7 32024D2738BESCHLUSS (EU) 2024/2738 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32024D0447BESCHLUSS (EU) 2024/447 DES RATES vom 29. Januar 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Armenien über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Republik Armenien
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32024D2705BESCHLUSS (EU) 2024/2705 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Libanesischen Republik über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden der Libanesischen Republik
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32024D2704BESCHLUSS (EU) 2024/2704 DES RATES vom 10. Oktober 2024 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Zusammenarbeit zwischen der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und den für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zuständigen Behörden Bosniens und Herzegowinas
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2018/1727 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32025D0426BESCHLUSS (EU) 2025/426 DES RATES vom 24. Februar 2025 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.
Erwägungsgrund 7 32025D2166BESCHLUSS (EU) 2025/2166 DES RATES vom 29. September 2025 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit mit und mithilfe der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) sowie der Bundespolizei Brasiliens
Irland ist durch die Verordnung (EU) 2016/794 gebunden und beteiligt sich daher an der Annahme dieses Beschlusses.