Erwägungsgrund 10 32021D1031BESCHLUSS (GASP) 2021/1031 DES RATES vom 24. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 10 32022D0264BESCHLUSS (GASP) 2022/264 DES RATES Vom 23. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 10 32024D1429BESCHLUSS (GASP) 2024/1429 DES RATES vom 17. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 10 32024D0385BESCHLUSS (GASP) 2024/385 DES RATES vom 19. Januar 2024 zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Dschihad sowie gegen diejenigen, die deren Gewalttaten unterstützen, erleichtern oder ermöglichen
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich —
Erwägungsgrund 10 32019D0797BESCHLUSS (GASP) 2019/797 DES RATES vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich –
Erwägungsgrund 24 32022D1909BESCHLUSS (GASP) 2022/1909 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.