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Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit den in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannten Grundrechten und -freiheiten, insbesondere mit der Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, der unternehmerischen Freiheit und dem Eigentumsrecht gemäß den Artikeln 11, 16 und 17 der Charta. Die Einführung dieser Maßnahmen hindert diese Medien und ihr Personal nicht daran, andere Tätigkeiten als Sendetätigkeiten in der Union auszuführen, wie etwa Recherche und Interviews. Diese restriktiven Maßnahmen berühren insbesondere nicht die Verpflichtung, die in Artikel 6 des Vertrags über die Europäische Union, einschließlich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, und in den Verfassungen der Mitgliedstaaten genannten Rechte, Freiheiten und Grundsätze in ihrem jeweiligen Anwendungsbereich zu achten.
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung und der…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung…
Im Einklang mit den Grundrechten und Grundfreiheiten, die in der Charta der Grundrechte anerkannt sind, insbesondere der Freiheit der Meinungsäußerung und der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.