Erwägungsgrund 6 32025D2093BESCHLUSS (EU) 2025/2093 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der zweiten außerordentlichen Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Die Union sollte ferner die Änderungen der Regel 27 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens unterstützen, da sie die Zugänglichkeit des…
Erwägungsgrund 7 32026D1029Die Union sollte die Änderungen der Regeln 20, 25, 27 und 28 der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen unterstützen, da diese Änderungen sich aus der Annahme der…
Erwägungsgrund 7 32025D2093BESCHLUSS (EU) 2025/2093 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der zweiten außerordentlichen Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Die Union sollte die Änderungen der Regeln 20, 25, 27 und 28 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens unterstützen, da sich diese Änderungen aus der Annahme der…
Erwägungsgrund 5 32026D1029Die Union sollte die Änderungen der Regeln 13 und 14 der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens sowie des Anhangs VII der Anlage VI zum MARPOL-Übereinkommen…
Erwägungsgrund 5 32025D2093BESCHLUSS (EU) 2025/2093 DES RATES vom 10. Oktober 2025 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der zweiten außerordentlichen Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (MARPOL-Übereinkommen) zu vertreten ist
Die Union sollte die Änderungen der Regeln 13 und 14 sowie des Anhangs VII der Anlage VI des MARPOL-Übereinkommens unterstützen, da sie zur Verhütung,…
Erwägungsgrund 6 32024D0990BESCHLUSS (EU) 2024/990 DES RATES vom 20. März 2024 über im Namen der Europäischen Union in der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation auf der 81. Tagung des Ausschusses für den Schutz der Meeresumwelt und der 108. Tagung des Schiffssicherheitsausschusses im Hinblick auf die Annahme von Änderungen des Internationalen Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe (Marpol-Übereinkommen), des Internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS-Übereinkommen), des Internationalen Codes für die Sicherheit von Schiffen, die Gase oder andere Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt verwenden (IGF-Code), des Internationalen Codes für das erweiterte Programm von Untersuchungen während der Besichtigung von Massengutschiffen und Öltankschiffen von 2011 (ESP-Code 2011), des Internationalen Rettungsmittel-Codes (LSA-Code), des Internationalen Codes für Brandsicherheitssysteme (FSS-Code) und des Codes über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Code) zu vertretenden Standpunkt
Die Union sollte die Änderungen der Anlage VI zum Marpol-Übereinkommen über Brennstoffe mit niedrigem Flammpunkt und andere Fragen im Zusammenhang mit…