Beschluss (GASP) 2026/1060 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 5. Mai 2026 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2026/310 (EUNAVFOR ATALANTA/2/2026)
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR ATALANTA (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.
Erwägungsgrund 2 32026D1060
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