Erwägungsgrund 1 32026D1093
Nach Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses 2014/219/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der GSVP-Mission der Europäischen Union in Mali (EUCAP Sahel Mali) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“).