Erwägungsgrund 1 32014D0295BESCHLUSS DES RATES vom 17. März 2014 über die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Präambel, Artikel 1 und der Titel I, II und VII des Abkommens (2014/295/EU)
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der Union…
Erwägungsgrund 1 32014D0669BESCHLUSS DES RATES vom 23. Juni 2014 über die Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union hinsichtlich der Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei legal beschäftigt sind (2014/669/EU)
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der Union…
Erwägungsgrund 1 32014D0668Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der Union…
Erwägungsgrund 6 32007D0712BESCHLUSS DES RATES vom 15. Oktober 2007 über die Unterzeichnung — im Namen der Gemeinschaft — des Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (2007/712/EG)
Mit Beschluss vom 27. September 2002 ermächtigte der Rat die Kommission, ein neues Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und…
Erwägungsgrund 1 32017D1247BESCHLUSS (EU) 2017/1247 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits, mit Außnahme der Bestimmungen über Drittstaatsangehörige, die legal als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei beschäftigt sind
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der…
Erwägungsgrund 1 32017D1248BESCHLUSS (EU) 2017/1248 DES RATES vom 11. Juli 2017 über den Abschluss des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union, der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits im Namen der Europäischen Union im Hinblick auf die Bestimmungen über die Behandlung von Drittstaatsangehörigen, die rechtmäßig als Arbeitnehmer im Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei beschäftigt werden
Am 22. Januar 2007 ermächtigte der Rat die Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen mit der Ukraine über den Abschluss eines neuen Abkommens zwischen der…