Erwägungsgrund 6 32026D1218
In seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2025 begrüßte der Europäische Rat, dass der politische Stillstand in Libanon überwunden ist, und brachte die Bereitschaft der Union zum Ausdruck, mit der neuen Führung zusammenzuarbeiten, um die Wirtschafts- und die Sicherheitslage im Land zu stabilisieren. Der Europäische Rat forderte die Parteien erneut auf, die Bestimmungen des Waffenstillstandsabkommens vom 27. November 2024 umzusetzen, und rief zur Durchführung der Resolution 1701 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf.