Erwägungsgrund 2 32026D0122
Gemäß Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2024/385 hat der Rat die im Anhang des genannten Beschlusses aufgeführten restriktiven Maßnahmen gegen natürliche oder juristische Personen, Gruppen, Organisationen und Einrichtungen überprüft. Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass der Eintrag zu einer verstorbenen Person gestrichen und der Eintrag zu einer Person aktualisiert werden sollte. Der Beschluss (GASP) 2024/385 sollte bis zum 20. Januar 2027 verlängert werden.