Erwägungsgrund 2 32026D1223Am 13. März 2026 hat die OVCW eine kostenneutrale Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2024/1984 bis zum 30. September 2027 beantragt, um die…
Erwägungsgrund 3 32026D1222BESCHLUSS (GASP) 2026/1222 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1344 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Die Verlängerung würde es der OVCW ermöglichen, die im Anhang des Beschlusses (GASP) 2023/1344 festgelegten Ziele und Maßnahmen abzuschließen.
Erwägungsgrund 5 32019D2112BESCHLUSS (GASP) 2019/2112 DES RATES vom 9. Dezember 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2303 zur Unterstützung der weiteren Umsetzung der Resolution 2118 (2013) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und des Beschlusses EC-M-33/DEC.1 des Exekutivrates der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) über die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Diese weitere Verlängerung des Durchführungszeitraums des Beschlusses (GASP) 2017/2303 würde es der OVCW ermöglichen, die Durchführung der Tätigkeiten gemäß…
Erwägungsgrund 3 32019D1092BESCHLUSS (GASP) 2019/1092 DES RATES vom 26. Juni 2019 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2302 zur Unterstützung der Tätigkeiten der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Hinblick auf die Unterstützung von Sanierungsmaßnahmen in der ehemaligen Lagerstätte für chemische Waffen in Libyen im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 27. März 2019 hat die durchführende Organisation, die Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW), die Union ersucht, die Geltungsdauer des…
Erwägungsgrund 2 32022D0573BESCHLUSS (GASP) 2022/573 DES RATES vom 7. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/538 zur Unterstützung von Maßnahmen der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW) im Rahmen der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Am 9. Februar 2022 hat die OVCW, die für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/538 genannten Projekte zuständig ist, eine…
Erwägungsgrund 2 32026D1222BESCHLUSS (GASP) 2026/1222 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1344 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Am 13. März 2026 hat die OVCW eine kostenneutrale Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2023/1344 bis zum 25. November 2026 beantragt, um die…