Erwägungsgrund 1 32026D0125
Gemäß dem Beschluss (EU) 2025/798 des Rates wurde das Abkommen über den digitalen Handel zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur (im Folgenden „Abkommen“) — vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt — am 7. Mai 2025 unterzeichnet.