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Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2026/894 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Partnerschaftsmission der Europäischen Union in Armenien (EUPM Armenia), einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zu fassen.
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/162 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse…
Gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2023/855 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) vom Rat ermächtigt, die entsprechenden…
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/452/GASP des Rates ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit…
Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) sollte unter der Verantwortung des Rates und des Hohen Vertreters die politische Kontrolle und die…
Nach Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses 2014/219/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38…
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.