BESCHLUSS (EU) 2026/1347 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Cyberkriminalität; Stärkung der internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung bestimmter mithilfe von Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen begangener Straftaten und bei der Weitergabe von Beweismitteln in elektronischer Form für schwere Straftaten
Die Vorbehalte lassen andere Vorbehalte unberührt, die die Mitgliedstaaten gegebenenfalls je einzeln vorlegen möchten, soweit dies zulässig ist.
Erwägungsgrund 12 32026D1347
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