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Die Union ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden „Übereinkommen“), das im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates im Namen der Union am 18. November 2016 vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnet wurde. Das Übereinkommen trat gemäß seinem Artikel 31 Absatz 2 am 1. Januar 2017 vorläufig in Kraft und wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2019/848 des Rates abgeschlossen.
Die Union ist Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden „Übereinkommen“), das im Einklang mit dem…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates wurde das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden…
Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2016/1892 des Rates wurde das Internationale Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven (im Folgenden…
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Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.