Erwägungsgrund 1 32019D0233BESCHLUSS (EU) 2019/233 DES RATES vom 6. November 2018 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zu den Vorschlägen für Anpassungen der UN-Regelungen Nr. 3, 4, 6, 7, 11, 14, 16, 17, 19, 23, 24, 27, 29, 34, 37, 38, 43, 44, 46, 48, 50, 53, 60, 67, 69, 70, 74, 77, 83, 86, 87, 91, 94, 95, 98, 99, 100, 101, 104, 105, 110, 112, 113, 119, 121, 123, 128, 129, 132 und 137 und der globalen technischen Regelung Nr. 9 sowie zu den Vorschlägen für drei neue globale technische Regelungen der UN zu vertreten ist
Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme…
Erwägungsgrund 1 32015D2088BESCHLUSS (EU) 2015/2088 DES RATES vom 10. November 2015 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 12, 16, 26, 39, 44, 46, 58, 61, 74, 83, 85, 94, 95, 97, 98, 99, 100, 101, 106, 107, 110, 116 und 127, des Vorschlags für eine neue UN-Regelung über den Frontalaufprall, des Vorschlags für Änderungen an der Gesamtresolution über Fahrzeugtechnik (R.E.3) sowie des Vorschlags für eine neue gemeinsame Entschließung Nr. 2 (M.R.2) über Begriffsbestimmungen zu den Antriebssträngen von Fahrzeugen einzunehmenden Standpunkts
Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme…
Erwägungsgrund 1 32014D0854BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf den Entwurf der neuen Regelung über den Pfahl-Seitenaufprall und den dazugehörigen Entwurf eines Änderungsantrags zu vertretenden Standpunkt (2014/854/EU)
Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNECE“) über…
Erwägungsgrund 1 32014D0832BESCHLUSS DES RATES vom 7. November 2014 über den im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen in Bezug auf den Entwurf einer neuen Regelung über Wasserstoff und Brennstoffzellenfahrzeuge zu vertretenden Standpunkt (2014/832/EU)
Mit dem Beschluss 97/836/EG des Rates ist die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNECE“) über…
Erwägungsgrund 1 32016D1123BESCHLUSS (EU) 2016/1123 DES RATES vom 17. Juni 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 9, 11, 13, 13-H, 14, 16, 30, 41, 44, 49, 54, 55, 60, 64, 75, 78, 79, 83, 90, 106, 113, 115, 117, 129 und 134, der Entwürfe der Änderungen der globalen technischen Regelungen Nr. 15 und 16, der Vorschläge für neue Regelungen der Vereinten Nationen zum Bremsassistenzsystem (BAS), zum elektronischen Fahrdynamik-Regelsystem (ESC), zum Reifendrucküberwachungssystem (TPMS) und zur Montage von Reifen, des Vorschlags für eine neue globale technische Regelung der Vereinten Nationen über das Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Kurbelgehäuse- und Verdunstungsemissionen und des Vorschlags für die neue Sonderresolution Nr. 2 (S.R.2) zu Verbesserungen bei der Durchführung des Globalen Übereinkommens von 1998 zu vertretenden Standpunkts
Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates trat die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme…
Erwägungsgrund 1 32016D2038BESCHLUSS (EU) 2016/2038 DES RATES vom 11. November 2016 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union in den einschlägigen Ausschüssen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen hinsichtlich der Vorschläge zur Änderung der UN-Regelungen Nr. 7, 16, 37, 44, 45, 46, 48, 53, 78, 80, 83, 86, 87, 99, 105, 107, 110, 121, 128 und 129, des Vorschlags für eine UN-Regelung für Nachrüstsysteme für Zweistoff-Schwerlastmotoren, der Vorschläge zur Änderung der globalen technischen Regelungen der UN Nr. 15 und 16, der Vorschläge für zwei globale technische Regelungen der UN für Messverfahren für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge hinsichtlich der Emissionen und der On-Board-Diagnosesysteme und des Vorschlags für eine Entschließung über die gemeinsame Spezifikation für Lichtquellenkategorien zu vertretenden Standpunkts
Gemäß dem Beschluss 97/836/EG des Rates trat die Union dem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) über die Annahme…