Erwägungsgrund 4 32024D1968BESCHLUSS (GASP) 2024/1968 DES RATES vom 15. Juli 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32025D1439BESCHLUSS (GASP) 2025/1439 DES RATES vom 15. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/2319 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti
Der Beschluss (GASP) 2022/2319 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32026D1222BESCHLUSS (GASP) 2026/1222 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1344 zur Unterstützung der Steigerung der operativen Wirksamkeit der Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OVCW)
Der Beschluss (GASP) 2023/1344 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32026D1226BESCHLUSS (GASP) 2026/1226 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32026D1837BESCHLUSS (GASP) 2026/1837 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32022D0636BESCHLUSS (GASP) 2022/636 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/338 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität für die Bereitstellung militärischer Ausrüstung und Plattformen, die dazu konzipiert sind, tödliche Gewalt anzuwenden, für die ukrainischen Streitkräfte
Der Beschluss (GASP) 2022/338 sollte daher entsprechend geändert werden —