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Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, die Rechte der betroffenen Personen und die Gewährleistung der Untersuchungs-, Durchsetzungs- und Überwachungstätigkeiten, die die Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2022/2560 in Ausübung öffentlicher Gewalt im öffentlichen Interesse der Union im Sinne des Artikels 25 Absatz 1 Buchstabe g in Verbindung mit Buchstabe c der Verordnung (EU) 2018/1725 durchführt, miteinander zu vereinbaren. Die Kommission kann Beschränkungen anwenden, wenn beispielsweise die Ausübung dieser Rechte eine laufende Untersuchung gefährden würde, z. B. wenn die Gefahr besteht, dass während einer Untersuchung Beweismittel vernichtet oder manipuliert oder wichtige Akteure beeinflusst werden.
Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, die Rechte der betroffenen Personen und die Gewährleistung der Untersuchungs-, Durchsetzungs- und…
Unter bestimmten Umständen ist es notwendig, die Rechte der betroffenen Personen mit der Wahrung der Ziele der Beaufsichtigung, Untersuchung, Durchsetzung und…
Um ihre Aufgaben im Hinblick auf die wirksame Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2560 zu erfüllen, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der…
Um ihre Aufgaben im Hinblick auf die wirksame Anwendung der Verordnung (EU) 2022/1925 zu erfüllen, insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen der…
Um die wirksame Anwendung der Verordnung (EU) 2022/2065, insbesondere im Hinblick auf die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten,…
Unter bestimmten Umständen ist es möglicherweise notwendig, die Rechte betroffener Personen nach der Verordnung (EU) 2018/1725 und die erforderliche wirksame…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.