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Der als finanzieller Bezugsrahmen für die Durchführung des von der Union finanzierten Projekts dienende Betrag (im Folgenden „Ausgaben“) beläuft sich auf 1 996 834 EUR.
Die Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung des in Absatz 1 genannten, als finanzieller Bezugsrahmen dienenden Betrags. Hierfür schließt sie die erforderlichen Vereinbarungen mit dem GICHD und dem ITF. In diesen Vereinbarungen wird festgelegt, dass das GICHD und der ITF zu gewährleisten haben, dass dem Beitrag der Union die seinem Kontext sowie seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteilwird.
Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannten Vereinbarungen so bald wie möglich nach Inkrafttreten des vorliegenden Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarungen geschlossen werden.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.
Die mit dem als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag finanzierten Ausgaben gemäß Absatz 1 werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die aus dem Bezugsrahmen nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 2 genannten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Vereinbarung mit dem GICHD. In dieser…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.