Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in der festgehalten ist, dass Nichtverbreitung, Abrüstung und Rüstungskontrolle einen wesentlichen Beitrag zur weltweiten Bekämpfung von Terrorismus leisten können, da durch sie das Risiko sinkt, dass nichtstaatliche Akteure Zugang zu Massenvernichtungswaffen und radioaktivem Material sowie entsprechenden Trägermitteln erhalten. Kapitel III der Strategie enthält eine Liste von Maßnahmen, die sowohl in der Union als auch in Drittländern zur Bekämpfung einer Verbreitung von Massenvernichtungswaffen ergriffen werden müssen.
Am 12. Dezember 2003 hat der Europäische Rat die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, in…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen.…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (im Folgenden „Strategie“) angenommen, die…
Der Europäische Rat hat am 12. Dezember 2003 die Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (nachstehend „Strategie“ genannt)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.