Erwägungsgrund 1 32026D1458
Nach Artikel 10 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2005/889/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse über die politische Kontrolle und strategische Leitung der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah), einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters, zu fassen.