Erwägungsgrund 1 32026D0231BESCHLUSS (EU) 2026/231 DES RATES vom 16. Dezember 2025 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IX (Finanzdienstleistungen), Anhang XII (Freier Kapitalverkehr) und Anhang XXII (Gesellschaftsrecht) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Rahmen für die Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2650BESCHLUSS (EU) 2023/2650 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Schiffsüberprüfung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2640BESCHLUSS (EU) 2023/2640 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang IV (Energie) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EPBD: Rahmen für eine Vergleichsmethode) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2637BESCHLUSS (EU) 2023/2637 DES RATES vom 20. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Anhang XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EMSA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32022D1026BESCHLUSS (EU) 2022/1026 DES RATES vom 21. Juni 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82, die dem EWR-Abkommen beigefügt sind, zu vertreten ist (InvestEU) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.
Erwägungsgrund 1 32023D2115BESCHLUSS (EU) 2023/2115 DES RATES vom 30. Mai 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) ist am 1. Januar 1994 in Kraft getreten.