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In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für einen umfassenden, gerechten und dauerhaften Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung bekräftigt. Der Europäische Rat hat außerdem die Bereitschaft der Union bekräftigt, an der Umsetzung des Umfassenden Plans zur Beendigung des Gaza-Konflikts gemäß der Resolution 2803 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (im Folgenden „UNSCR 2803“) zu arbeiten, und hat gefordert, dass alle Parteien die Bestimmungen zur Waffenruhe und alle anderen Bestimmungen der UNSCR 2803 unter Achtung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen internationalen politischen und rechtlichen Grundsätzen vollständig umsetzen.
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für einen…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Europäischen Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für…
In seinen Schlussfolgerungen vom 19. März 2026 hat der Europäische Rat unter anderem das Bekenntnis der Europäischen Union zum Völkerrecht und ihr Eintreten für…
In seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2025 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Europäische Union weiterhin entschieden für einen dauerhaften und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 20. März 2025 hat der Europäische Rat erklärt, dass die Europäische Union weiterhin entschieden für einen dauerhaften und…
In seinen Schlussfolgerungen vom 21.-22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union weiterhin entschieden für einen dauerhaften und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.