Art. 2 32026D1466BESCHLUSS (GASP) 2026/1466 DES RATES vom 29. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2026.
Art. 2 32026D2198BESCHLUSS (GASP) 2026/2198 DES RATES vom 28. September 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Art. 2 32026D2156BESCHLUSS (GASP) 2026/2156 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/1465 über eine Maßnahme der Europäischen Union zur Unterstützung des Verifikations- und Inspektionsmechanismus der Vereinten Nationen in Jemen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Oktober 2026.
Art. 3 32026D2033BESCHLUSS (GASP) 2026/2033 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 27. August 2026 zur Ernennung des Kommandeurs für die Ausbildung für das Gefecht Verbundener Kräfte der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2023/2206 (EUMAM Ukraine/1/2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 15. Juli 2026.
Art. 2 32021D1066BESCHLUSS (GASP) 2021/1066 DES RATES vom 28. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt ab dem 1. Juli 2021.