Erwägungsgrund 1 32026D1479
Gemäß Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2013/354/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse gemäß Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags zum Zweck der Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS), einschließlich der Beschlüsse zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) zu fassen.