Erwägungsgrund 1 32024D1511BESCHLUSS (EU) 2024/1511 DES RATES vom 22. April 2024 über den im Namen der Europäischen Union im mit dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum eingesetzten Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32026D1322BESCHLUSS (EU) 2026/1322 DES RATES vom 4. Juni 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (Haushaltslinie 07 20 03 01 — Soziale Sicherheit) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32026D1096BESCHLUSS (EU) 2026/1096 DES RATES vom 11. Mai 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zu vertretenden Standpunkt zur Änderung des Anhangs IX (Finanzdienstleistungen) des EWR-Abkommens (Beaufsichtigung bestimmter Referenzwert-Administratoren durch die ESMA) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32023D0926BESCHLUSS (EU) 2023/926 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung des Protokolls 31 zum EWR-Abkommen über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten zu vertretenden Standpunkt (EU-OSHA) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32024D1846BESCHLUSS (EU) 2024/1846 DES RATES vom 25. Juni 2024 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung von Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen außerhalb der vier Freiheiten und von Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101 zum EWR-Abkommen zu vertretenden Standpunkt (Schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.
Erwägungsgrund 1 32023D0925BESCHLUSS (EU) 2023/925 DES RATES vom 24. April 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Gemeinsamen EWR-Ausschuss zur Änderung der Anhänge II (Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und Zertifizierung) und XIII (Verkehr) des EWR-Abkommens zu vertretenden Standpunkt (EASA-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden „EWR-Abkommen“) trat am 1. Januar 1994 in Kraft.