Erwägungsgrund 2 32026D1539
Gemäß Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b des Abkommens kann der Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates (IOR) (im Folgenden „Rat der Mitglieder“) im Hinblick auf die Anwendung des Übereinkommens Beschlüsse fassen und Empfehlungen abgeben.