Erwägungsgrund 3 32026D1726
Ein Sonderbeauftragter sollte für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2028 zum Sonderbeauftragten für das Kosovo ernannt werden.
Ein Sonderbeauftragter sollte für den Zeitraum vom 1. September 2026 bis zum 31. August 2028 zum Sonderbeauftragten für das Kosovo ernannt werden.