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Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung des in Artikel 1 Absatz 1 genannten Projekts beträgt 2 000 001 EUR.
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden nach den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Vorschriften und Verfahren verwaltet.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine Beitragsvereinbarung mit dem UNIDIR. In dieser Vereinbarung wird festgehalten, dass das UNIDIR dafür Sorge zu tragen hat, dass dem Beitrag der Union die seinem Umfang entsprechende öffentliche Sichtbarkeit zuteilwird.
Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Beitragsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem diese Vereinbarung geschlossen wird.
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem in Absatz 1 festgesetzten Betrag finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben. Hierfür schließt sie eine…
Die mit dem als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag finanzierten Ausgaben gemäß Absatz 1 werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union…
Die mit dem in Absatz 1 genannten Betrag finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Gesamthaushaltsplan der Union geltenden Verfahren und…
Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der finanzierten Ausgabe des in Absatz 1 genannten Bezugsrahmens. Hierfür schließt sie eine…
Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden gemäß den für den Haushalt der Union geltenden Verfahren und Regeln verwaltet.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.