Erwägungsgrund 2 32026D1837
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2027 verlängert werden.
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2027 verlängert werden.