Erwägungsgrund 2 32026D1804BESCHLUSS (GASP) 2026/1804 DES RATES vom 16. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32023D1094BESCHLUSS (GASP) 2023/1094 DES RATES vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32024D1744BESCHLUSS (GASP) 2024/1744 DES RATES vom 24. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union unterstützt nach wie vor uneingeschränkt die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32025D1495BESCHLUSS (GASP) 2025/1495 DES RATES vom 18. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32025D2617BESCHLUSS (GASP) 2025/2617 DES RATES vom 18. Dezember 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.
Erwägungsgrund 2 32026D0508BESCHLUSS (GASP) 2026/508 DES RATES vom 23. April 2026 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Die Union unterstützt nach wie vor unerschütterlich die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine.