Erwägungsgrund 3 32025D1547BESCHLUSS (GASP) 2025/1547 DES RATES vom 25. Juli 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 16 32024D2894BESCHLUSS (GASP) 2024/2894 DES RATES vom 18. November 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 16 32024D1336BESCHLUSS (GASP) 2024/1336 DES RATES vom 14. Mai 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine durch Iran
Der Beschluss (GASP) 2023/1532 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32026D1201BESCHLUSS (GASP) 2026/1201 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/1093 des Rates über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Der Beschluss (GASP) 2022/1093 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32024D2582BESCHLUSS (EU) 2024/2582 DES RATES vom 27. September 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/963 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für die Golfregion
Der Beschluss (GASP) 2023/963 sollte entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 3 32026D1202BESCHLUSS (GASP) 2026/1202 DES RATES vom 4. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/921 über eine Unterstützungsmaßnahme im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Streitkräfte der Republik Moldau
Der Beschluss (GASP) 2023/921 sollte daher entsprechend geändert werden —