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Das Abkommen sieht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an das Königreich Norwegen (im Folgenden „Norwegen“). unter uneingeschränkter Achtung der in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Rechte vor, insbesondere des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten gemäß Artikel 7 bzw. Artikel 8 der Charta. Das Abkommen enthält insbesondere angemessene Garantien für den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen des Abkommens übermittelt werden.
Das Abkommen sieht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an Norwegen unter uneingeschränkter Achtung der in der Charta der…
Das Abkommen sieht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an Island unter uneingeschränkter Achtung der in der Charta der…
Das Abkommen sieht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an Island unter uneingeschränkter Achtung der in der Charta der…
Das Abkommen ermöglicht die Übermittlung von PNR-Daten durch Fluggesellschaften aus der Union an die Schweizerische Eidgenossenschaft unter uneingeschränkter…
Es sollten Verhandlungen im Hinblick auf den Abschluss eines Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von…
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Übermittlung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zum Zwecke der Verhütung,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.