Erwägungsgrund 1 32026D1934
Das partnerschaftliche Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (im Folgenden „Abkommen“) und das Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Seychellen (2020-2026) (im Folgenden „Protokoll von 2020“) wurden mit dem Beschluss (EU) 2020/2000 des Rates genehmigt. Das Protokoll von 2020 ist am 23. Februar 2026 ausgelaufen.