Erwägungsgrund 6 32020D0865BESCHLUSS (EU) 2020/865 DES RATES vom 26. Mai 2020 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Serbien
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1606BESCHLUSS (EU) 2024/1606 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1593BESCHLUSS (EU) 2024/1593 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32019D0267BESCHLUSS (EU) 2019/267 DES RATES vom 12. Februar 2019 über den Abschluss der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die Durchführung von Aktionen durch die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien
Die Vereinbarung sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1357BESCHLUSS (EU) 2024/1357 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Das Abkommen sollte genehmigt werden —
Erwägungsgrund 6 32024D1291BESCHLUSS (EU) 2024/1291 DES RATES vom 29. April 2024 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über zusätzliche Regeln in Bezug auf das Instrument für finanzielle Hilfe im Bereich Grenzverwaltung und Visumpolitik im Rahmen des Fonds für integrierte Grenzverwaltung für den Zeitraum 2021 bis 2027
Das Abkommen sollte genehmigt werden —