Erwägungsgrund 9 32022D0655BESCHLUSS (EU) 2022/655 DES RATES vom 11. April 2022 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsrat zur Annahme der Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrates, des Partnerschaftsausschusses und der durch den Partnerschaftsrat eingesetzten Unterausschüsse und sonstigen Gremien sowie zur Erstellung der Liste der Unterausschüsse für die Anwendung des Abkommens zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Partnerschaftsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses des Partnerschaftsrats beruhen.
Erwägungsgrund 5 32019D1736BESCHLUSS (EU) 2019/1736 DES RATES vom 10. Oktober 2019 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Abkommen über eine umfassende und verstärkte Partnerschaft zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits eingesetzten Partnerschaftsausschuss im Zusammenhang mit der geplanten Annahme eines Beschlusses zur Aufstellung der Liste von Personen, die in Streitbeilegungsverfahren als Schiedsrichter dienen sollen, zu vertretenden Standpunkt
Der im Partnerschaftsausschuss zu vertretende Standpunkt der Union sollte auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 13 32019D0466BESCHLUSS (EU) 2019/466 DES RATES vom 18. März 2019 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union im durch das Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine andererseits eingerichteten Assoziationsrat im Hinblick auf die Änderung des Anhangs XXVII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkts
Daher sollte der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 7 32023D2538BESCHLUSS (EU) 2023/2538 DES RATES vom 9. November 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem mit dem Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits eingesetzten Assoziationsrat in Bezug auf die Änderung des Anhangs XXII dieses Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der von der Union im Assoziationsrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Erwägungsgrund 8 32022D1842BESCHLUSS (EU) 2022/1842 DES RATES vom 20. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union im Ministerrat der Energiegemeinschaft zu vertretenden Standpunkt in Bezug auf die Aufnahme der Verordnung (EU) 2022/1032 des Europäschen Parlaments und des Rates über die Gasspeicherung in den Besitzstand der Energiegemeinschaft
Daher sollte der von der Union im Ministerrat zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen.
Erwägungsgrund 8 32022D1660BESCHLUSS (EU) 2022/1660 DES RATES vom 20. September 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge III und IV des Abkommens zu vertretenden Standpunkt (Text von Bedeutung für den EWR)
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —