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Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/610 nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische Leitung der militärischen Ausbildungsmission im Rahmen der GSVP der Europäischen Union in der Zentralafrikanischen Republik (EUTM RCA) wahr und ist ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags zur Ernennung der nachfolgenden Befehlshaber der EU-Missionseinsatzkräfte zu fassen.
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/610 nimmt das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) die politische Kontrolle und strategische…
Mit dem Beschluss (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des Vertrags über die…
Nach Artikel 8 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2019/2110 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 Absatz 3 des…
Nach Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2016/610 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, gemäß Artikel 38 des…
Gemäß Artikel 5 des Beschlusses 2014/73/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die Beschlüsse zur…
Gemäß Artikel 8 Absatz 5 des Beschlusses (GASP) 2015/78 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.