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Der Beschluss (EU) 2021/1765 gilt bis zum 31. Dezember 2026. Es ist daher angezeigt, seine Geltungsdauer in Bezug auf den Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei in Bezug auf Rechtsakte oder Maßnahmen mit Rechtswirkung zu vertreten ist, zu verlängern.
Der Beschluss (EU) 2021/1875 gilt bis zum 30. Juni 2027. Es ist daher angezeigt, seine Geltungsdauer in Bezug auf den Standpunkt, der im Namen der Union bei den…
Um Kontinuität und Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 mit dem für den Fischerei- und Aquakultursektor geltenden…
Artikel 3 des Beschlusses (EU) 2021/1765 erhält folgende Fassung: Dieser Beschluss gilt bis zum 30. Juni 2038. Er wird erforderlichenfalls überprüft und…
Im Anschluss an die Konsultation des Beratenden Ausschusses für staatliche Beihilfen und angesichts der Beiträge, die im Rahmen der öffentlichen Konsultation…
Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2026. Er wird erforderlichenfalls überprüft und gegebenenfalls auf Vorschlag der Kommission vom Rat geändert. Eine…
Die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2023/1187 endet am 30. Juni 2026. Der Rat sollte daher den vorliegenden Beschluss annehmen, um die Strategie, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.