Erwägungsgrund 6 32026D2144BESCHLUSS (EU) 2026/2144 DES RATES vom 22. September 2026 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1765 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union für den Zeitraum 2021-2026 in dem mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für Fischerei zu vertreten ist
Der Beschluss (EU) 2021/1765 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32026R1465VERORDNUNG (EU) 2026/1465 DES RATES vom 25. Juni 2026 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren
Die Verordnung (EU) 2021/2283 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 7 32022D2341BESCHLUSS (EU) 2022/2341 DES RATES vom 21. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/1345 hinsichtlich der Aufnahme von Verhandlungen mit Kolumbien und Mexiko im Hinblick auf den Abschluss von Abkommen über den Handel mit ökologischen/biologischen Erzeugnissen
Der Beschluss (EU) 2021/1345 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32024R1851VERORDNUNG (EU) 2024/1851 DES RATES vom 25. Juni 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren
Die Verordnung (EU) 2021/2278 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32023R1190VERORDNUNG (EU) 2023/1190 DES RATES vom 16. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren
Die Verordnung (EU) 2021/2278 sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 6 32022D2522BESCHLUSS (EU) 2022/2522 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 13. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2021/2255 über die Genehmigung des Umfangs der Ausgabe von Münzen im Jahr 2022 (EZB/2021/54) (EZB/2022/45)
Der Beschluss (EU) 2021/2255 (EZB/2021/54) sollte daher entsprechend geändert werden —