Art. 2 32026D1479Beschluss (GASP) 2026/1479 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. Juni 2026 zur Ernennung der Missionsleiterin der Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (EUPOL COPPS/1/2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat, mit dem die Geltungsdauer des…
Art. 2 32026D2157BESCHLUSS (GASP) 2026/2157 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 22. September 2026 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/2/2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat, mit dem die Geltungsdauer der…
Art. 2 32026D2213BESCHLUSS (GASP) 2026/2213 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES vom 29. September 2026 zur Ernennung des Missionsleiters der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/3/2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat, mit dem die Geltungsdauer der…
Art. 2 32026D1458Beschluss (GASP) 2026/1458 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 25. Juni 2026 zur Verlängerung des Mandats der Missionsleiterin der Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) (EU BAM Rafah/1/2026)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.Er gilt vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses durch den Rat, mit dem die Geltungsdauer der…
Art. 3 32023D2898BESCHLUSS (EU) 2023/2898 DES RATES vom 19. Dezember 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in der Weltzollorganisation (WZO) im Hinblick auf die Annahme von Erläuterungen, Einreihungsavisen oder anderen Stellungnahmen zur Auslegung des Harmonisierten Systems und Empfehlungen zur Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung des Harmonisierten Systems im Rahmen des HS-Übereinkommens zu vertreten ist
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Seine Geltungsdauer endet am 31. Dezember 2026.
Art. 16 32013D0233BESCHLUSS 2013/233/GASP DES RATES vom 22. Mai 2013 über die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des integrierten Grenzmanagements in Libyen (EUBAM Libyen)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. Er gilt bis zum 30. Juni 2027.