Art. 15 32023D2109BESCHLUSS (EU) 2023/2109 DER KOMMISSION vom 10. Oktober 2023 zur Einsetzung einer Expertengruppe der Kommission zur menschlichen Dimension des einheitlichen europäischen Luftraums und zur Aufhebung des Beschlusses C(2017) 7518
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 15 32023D2686BESCHLUSS (GASP) 2023/2686 DES RATES vom 27. November 2023 zur Änderung bestimmter Beschlüsse des Rates über restriktive Maßnahmen zur Aufnahme von Bestimmungen über Ausnahmen für humanitäre Zwecke
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 3 Abs. 1 32023D0055BESCHLUSS (EU) 2023/55 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 16. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (EU) 2019/1743 über die Verzinsung von Überschussreserven und bestimmten Einlagen (EZB/2019/31) und zur Änderung des Beschlusses (EU) 2022/1521 zu vorübergehenden Anpassungen der Verzinsung bestimmter nicht geldpolitischer Einlagen bei nationalen Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (EZB/2022/30) (EZB/2022/47)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 Abs. 1 32023D0815BESCHLUSS (EU) 2023/815 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. März 2023 zur Änderung des Beschlusses EZB/2010/4 über die Verwaltung von der Griechischen Republik gewährten zusammengelegten bilateralen Krediten (EZB/2023/7)
Dieser Beschluss tritt am fünften Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 2 32015D0001BESCHLUSS (EU) 2015/529 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 21. Januar 2015 zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/3 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB/2015/1)
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Art. 14 32023D1610BESCHLUSS (EU) 2023/1610 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. Juli 2023 zur Einrichtung der historischen Archive der Europäischen Zentralbank und zur Änderung des Beschlusses EZB/2004/2 (EZB/2023/17)
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.