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Der Hohe Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) trifft mit dem Begünstigten die notwendigen Vereinbarungen, um sicherzustellen, dass dieser die durch diesen Beschluss bestimmten Anforderungen und Bedingungen als Voraussetzung für die Bereitstellung von Unterstützung im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme einhält.
Die Vereinbarungen nach Absatz 1 enthalten Bestimmungen, die den Begünstigten verpflichten, Folgendes zu sicherzustellen:
die Einhaltung des einschlägigen Völkerrechts, insbesondere der internationalen Menschenrechtsnormen und des humanitären Völkerrechts, durch die im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme unterstützten Einheiten der Streitkräfte Cabo Verdes;
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt wurden;
die hinreichende Instandhaltung jeglicher im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellten Vermögenswerte, um deren Nutzbarkeit und operative Verfügbarkeit während ihres gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten;
dass jegliche im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellten Vermögenswerte nicht verloren gehen oder an andere Personen oder Rechtsträger als die in den Vereinbarungen benannten weitergegeben werden.
Die Vereinbarungen nach Absatz 1 enthalten Bestimmungen über die Aussetzung und Beendigung der Unterstützung im Rahmen dieser Unterstützungsmaßnahme für den Fall, dass der Begünstigte gegen die in Absatz 2 festgelegten Pflichten verstößt.
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellten Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie im…
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt wurden;
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt wurden;
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellten Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie…
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt wurden;
die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung jeglicher Vermögenswerte für die Zwecke, für die sie im Rahmen der Unterstützungsmaßnahme bereitgestellt wurden;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.