Erwägungsgrund 4 32026D0232
Dieser Beschluss stützt sich auf den Beschluss (GASP) 2024/2010 des Rates in Bezug auf das fortgesetzte Engagement der Union, den Ausbau der Kapazitäten der Streitkräfte der Republik Armenien in Bereichen vorrangigen Bedarfs zu unterstützen.