Erwägungsgrund 2 32026D0383
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/101/GASP ist der Rat der Auffassung, dass die Bestimmungen über das Reiseverbot und das Einfrieren von Vermögenswerten sowie das damit verbundene Verbot der Zurverfügungstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen gestrichen werden sollten und dass der Titel des genannten Beschlusses geändert werden sollte, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Rahmen nur ein Waffenembargo umfasst.