Art. 1 Nr. 2 32022D0227BESCHLUSS (GASP) 2022/227 DES RATES vom 17. Februar 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Simbabwe
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32026D1226BESCHLUSS (GASP) 2026/1226 DES RATES vom 8. Juni 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2023/1532 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 2 32026D1837BESCHLUSS (GASP) 2026/1837 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 Nr. 2 32023D0421BESCHLUSS (GASP) 2023/421 DES RATES vom 24. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus und der Beteiligung von Belarus an der Aggression Russlands gegen die Ukraine
Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32026D0260BESCHLUSS (GASP) 2026/260 DES RATES vom 29. Januar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Art. 1 32026D1707BESCHLUSS (GASP) 2026/1707 DES RATES vom 13. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
Anhang I des Beschlusses (GASP) 2024/2643 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.